Franz Hörl: Seilbahnverordnung der EU-Kommission greift Subsidiarität massiv an

  • 9. Mai 2014
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In einer neuen Verordnung gibt die Europäische Kommission den Mitgliedsstaaten nun erstmals verbindliche Regeln für den Bau und Betrieb von Seilbahnanlagen vor. Bis dato geschah dies lediglich im Rahmen einer Richtlinie mit entsprechendem nationalen Umsetzungsspielraum. "Damit erfolgt ein klarer Angriff auf die bisherige Gepflogenheit des Subsidiaritätsprinzips", betont Österreichs Seilbahnobmann Franz Hörl.
 
"Es ist unverständlich, weshalb nun gerade...

In einer neuen Verordnung gibt die Europäische Kommission den Mitgliedsstaaten nun erstmals verbindliche Regeln für den Bau und Betrieb von Seilbahnanlagen vor. Bis dato geschah dies lediglich im Rahmen einer Richtlinie mit entsprechendem nationalen Umsetzungsspielraum. "Damit erfolgt ein klarer Angriff auf die bisherige Gepflogenheit des Subsidiaritätsprinzips", betont Österreichs Seilbahnobmann Franz Hörl.
 
"Es ist unverständlich, weshalb nun gerade bei Seilbahnen eine Verordnung angestrebt wird, obwohl bei sehr ähnlichen Themen - wie etwa der Revision der Aufzugsrichtlinie - dies weiterhin in Form einer Richtlinie erfolgt!"
 
Der Verordnungsentwurf der Kommission ist bereits am Weg in Richtung Rat der Europäischen Union und gelangt damit bald zur Abstimmung der zuständigen nationalen Fachminister. "Ich fordere Bundesministerin Bures auf, ihre Stimme im EU-Ministerrat nicht nur für Österreich, sondern auch für die zwischen EU und den Mitgliedsstaaten gewachsene Rechtskultur zu erheben", so Hörl. Aus seiner Sicht sei dies für die heimische Seilbahnbranche und damit den Tourismus- und Wirtschaftsstandort Österreichs existenziell. "Von der Verordnung wären vor allem kleinere und finanzschwächere Skigebiete massiv betroffen, da diese eine Wiederaufstellung gebrauchter Anlagen untersagt und Umbauten stark erschwert. Das kann und wird manche Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen", erklärt Hörl, der sich gegen diese direkte Lenkung ausspricht.
 
Sollte sich Bundesministerin Bures nicht im Sinne Österreichs durchsetzen können dann müsse sie konsequenter Weise dafür eintreten, dass Brüssel die Umsetzung dieser Vorgaben in allen Mitgliedsländern ohne Wenn und Aber sicherstellt und lückenlos kontrolliert.
 
Insgesamt befürchtet Seilbahnobmann Hörl durch die Verordnung vor allem einen Effekt: steigende Kosten. "Bereits bei der Einführung der Richtlinie im Jahr 2000 sind wir davon ausgegangen, dass die Vereinheitlichung des Marktes zu Einsparungseffekten bei den Anlagen führt. Heute stellen wir fest, dass sich die Errichtungskosten gewaltig erhöht haben. Die neue Verordnung wird dies durch zusätzlichen Administrativen Aufwand noch weiter verstärken, was für die gesamte Branche fatal wäre", so Hörl. "Minimalziel" bleibt deshalb, so Hörl, die Sicherstellung des fairen Wettbewerbs. "Denn die strengsten Vorschriften nützen nichts, wenn die tatsächliche Umsetzung und Anwendung dieser Vorschriften nicht für alle Mitgliedsländer in gleicher Weise garantiert werden können", so Hörl.