ÖHV: Vermietung von Wohnungen an Touristen ist Kündigungsgrund

  • 13. Januar 2014
  • 500 views

  • 0 Kommentare

  • 0 favorites

"Wer sich mit Online-Vermietern einlässt, riskiert seinen Mietvertrag. Das Geschäft mit Touristen sollte man den Profis überlassen", erklärt Alexander Ipp, Vizepräsident der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Die Plattformen reizen den rechtlichen Graubereich samt Meldegesetzen bewusst aus und ersparen sich Ortstaxen, umgehen das Gewerberecht und sparen sich sämtliche Vorschriften. Teuer kann es die Mieter kommen, die sich auf das falsche Spiel...

"Wer sich mit Online-Vermietern einlässt, riskiert seinen Mietvertrag. Das Geschäft mit Touristen sollte man den Profis überlassen", erklärt Alexander Ipp, Vizepräsident der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Die Plattformen reizen den rechtlichen Graubereich samt Meldegesetzen bewusst aus und ersparen sich Ortstaxen, umgehen das Gewerberecht und sparen sich sämtliche Vorschriften. Teuer kann es die Mieter kommen, die sich auf das falsche Spiel einlassen, wenn sie plötzlich auf der Straße stehen, wie der Entscheid des deutschen Bundesgerichts erwarten lässt.
 
Rechtliche Regelung dringend gefordert

Ärgerlich: Wenn die Leistungen von WienTourismus in Anspruch genommen werden, ohne Ortstaxe abzuführen. Problematisch: Wenn Leute das Meldegesetz umgehen und abtauchen. Da wird der Vermieter, der aufs schnelle Geld aus ist, auch ganz schnell zum Handlanger. Nach dem Spruch des deutschen Bundesgerichts sieht die ÖHV Bund und Länder gefordert, nicht länger die Zügel schleifen zu lassen und endlich für klare Verhältnisse zu sorgen: "Warten wir nicht, bis eine Partei die Gerichte befasst - die haben genug zu tun. Fassen wir eine saubere gesetzliche Lösung ins Auge, mit der allen Seiten geholfen ist", so Ipp. Berlin verbietet die Zweckentfremdung von Wohnungen. Damit kommen Tausende dringend benötigte Wohnungen zurück auf den Wohnungsmarkt. Laut Österreichischem Verband der Immobilienwirtschaft fehlen 10.000 Wohnungen pro Jahr. "In Wahrheit fehlen diese nicht, sie werden zweckentfremdet. Bund und Länder müssen den rechtlichen Graubereich regeln", so Ipp.
 
Geschicktes Ausnützen des rechtlichen Graubereichs kommt alle teuer

Nächtigungen im rechtlichen Graubereich kosten die Städte jedes Jahr Steuereinnahmen, Ortstaxen, Arbeitsplätze und kostbaren Wohnraum. Bedenklich ist das systematische Umgehen von Vorschriften, die für gewerbliche Anbieter bindend sind, etwa im Bereich der Sicherheit oder der Hygiene: "Wir sind hier mitten in einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Der Gesetzgeber muss jetzt reagieren und nicht dann, wenn wieder was passiert ist", warnt Ipp vor absehbaren Problemen. Die ÖHV vertritt als unabhängige Interessenvertretung mehr als 1.250 innovative Qualitätshotels in Österreich. Diese bieten ihren Gästen 160.000 Betten an, das sind rund zwei Drittel der 4- und 5-Sterne-Betten in Österreich.